AGB

Allg. Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Für alle Geschäfte gelten unter Ausschluß etwa entgegenstehender Einkaufsbedingungen die nachstehenden Verkaufs- und Lieferungsbedingungen. Diese werden durch Auftragserteilung, spätestens jedoch mit Entgegennahme unserer Lieferung auch für künftige Geschäfte anerkannt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Von der Aufhebung oder Änderung einzelner Konditionen bleiben alle anderen Bedingungen unberührt.

2. Angebot, Preis und Auftrag

Angebote und Preise sind freibleibend ab dem jeweiligen Lager zuzüglich Mehrwertsteuer. Lieferschein und Rechnung sind zugleich Auftragsbestätigung, sofern diese nicht vorab separat erfolgt. Telefonische Aufträge werden nur auf Risiko des Käufers ausgeführt. Layouts, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke und ähnliche Vorarbeiten die vom Auftraggeber veranlaßt sind, werden auch dann berechnet, wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Alle Vereinbarungen, Erklärungen und mündlichen Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

3. Versand und Lieferung

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, sofern keine abweichenden Lieferkonditionen vereinbart wurden, die unserer schriftlichen Bestätigung bedürfen. Muster liefern wir nur gegen Festrechnung und ohne Rückgaberecht. Lieferfristen sind unverbindlich. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist in jedem Falle Voraussetzung, d.h. höhere Gewalt und alle Ereignisse, die außerhalb unserer unmittelbaren Einflußmöglichkeiten liegen, entbinden uns von der Einhaltung eingegangener Lieferverpflichtungen, bzw. geben uns das Recht, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, oder den Liefertermin um die Dauer der Verzögerung zu verschieben. Schadenersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.

4. Zahlung

Die jeweils verbindlichen Zahlungskonditionen sind aus dem Rechnungstext ersichtlich. Soweit nicht anders vereinbart, hat die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto zu erfolgen. Bei verspäteter Zahlung werden, ohne daß es einer Mahnung bedarf, die banküblichen Zinsen und Provisionssätze fällig. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Eingehende Beträge werden zunächst auf Kosten und Zinsen, sodann auf die älteste fällige Schuld verrechnet. Hält der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß ein oder werden uns Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit mindern, so werden unsere sämtlichen Forderungen - auch solche aus anderen Geschäften - ohne Berücksichtigung der Laufzeit hereingenommener Wechsel, etwaiger Valutierungs- oder Stundungsvereinbarungen und eventuell vorliegender Sicherheiten sofort fällig. Gegebenenfalls sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder gegen Leistung einer entsprechenden Sicherheit zu erbringen und von allen bestehenden Verträgen, ohne daß es der Setzung einer Nachfrist bedarf, zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, sowie, unbeschadet der vorstehenden Rechte, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen und freihändig zu veräußern oder versteigern zu lassen. Diskontfähige Wechsel und Schecks werden zahlungshalber angenommen. Diskont- und Wechselspesen sind kundenseitig zu erstatten und sofort fällig. Eine Zurückhaltung von Zahlungen oder eine Aufrechnung nicht anerkannter Gegenansprüche mit dem Kaufpreis ist ausgeschlossen.

5. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zum völligen Ausgleich sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehenden Forderungen einschließlich etwaiger Refinanzierungswechsel unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum auch als Sicherung unserer Saldoforderung. Bei Zahlung unserer Rechnungen im Scheck-/ Wechsel-Verfahren gilt als endgültige Regulierung unserer Forderung erst die Einlösung des Wechsels und nicht etwa bereits die Hereingabe des Schecks. Die Weiterveräußerung von uns gelieferter Ware ist nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr gestattet. Die aus dem Weiterverkauf unserer Ware beim Käufer entstehenden Außenstände gelten mit Ihrer Entstehung in voller Höhe mit allen Nebenrechten an uns abgetreten, gleichviel, ob unsere Ware allein oder zusammen mit anderer weiter veräußert werden. Die Abtretung nehmen wir hiermit im voraus an. Jede anderweitige Vereinbarung von Abtretungsverboten oder Verpfändungen bei dem Weiterverkauf unserer Ware ist untersagt. Bei Verbindung oder Vermischung unserer unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen werden wir Miteigentümer an der gesamten Sache in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Für die Feststellung des Drittschuldners nach Vor- und Zunamen, Adresse und Forderungshöhe sind die Bücher des Käufers maßgebend. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Forderungsabtretung dem Drittschuldner bekanntzugeben und uns unverzüglich die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Drittschuldner erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Soweit unsere Gesamtforderungen durch solche Abtretungen zu mehr als 120% zweifelsfrei gesichert sind, werden wir den Überschuß der Außenstände auf Verlangen des Käufers nach unserer Wahl freigeben. Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber termingerecht nachkommt, ist er berechtigt, seine Außenstände für sich einzuziehen. Mit einer Zahlungseinstellung, der Beantragung des Konkurs- oder eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens, einem Scheck- oder Wechselprotest oder durch erfolgte Pfändung erlischt das Recht zum Weiterverkauf der Waren und zum Einzug der Außenstände. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen unserer Ware an Dritte sind ausgeschlossen. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen durch Dritte, z.B. durch Vermieterpfandrecht, ist uns sofort Anzeige zu erstatten. Die Kosten einer Intervention gehen in jedem Falle zu Lasten des Käufers.

6. Reklamation

Alle Sendungen sind nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit, Beschädigungen oder Beanstandungen zu prüfen. Äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste müssen vor der Abnahme der Waren durch einen entsprechenden Vermerk auf den Frachtpapieren von dem Beförderungsunternehmen bescheinigt werden. Nicht ordnungsgemäß festgestellte oder verspätet gemeldete Transportschäden werden nicht ersetzt. Für eine reibungslose Abwicklung von Schadenfällen benötigen wir eine schriftliche Schadenmeldung und ein Duplikat der Frachtpapiere, gegebenenfalls mit Abschreibung des Frachtführers. Waren-Rücksendungen, die nicht vorab mit uns vereinbart wurden, werden nicht entgegengenommen. Bei begründeter Reklamation innerhalb von 24 Stunden nach Warenempfang hat der Käufer das Recht zur Wandlung oder Minderung. Wir behalten uns jedoch vor, gegen Rückgabe der beanstandeten Ware kostenfreien Ersatz zu liefern. Waren-Rücksendungen müssen frei Haus erfolgen. Schadenersatzansprüche jeglicher Art sind grundsätzlich ausgeschlossen.

7. Gewährleistung

Der Auftraggeber hat zur Korrektur übersandte Vor- und Zwischenabzüge sowie die fertige Ware sofort nach Erhalt sorgfältig zu untersuchen und uns etwaige Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel, die auch bei einer sorgfältigen Untersuchung nicht festzustellen sind, hat der Auftraggeber unverzüglich nach deren Auftreten schriftlich anzuzeigen. Bei farbigen Reproduktionen können in allen Druckverfahren Abweichungen vom Original entstehen. Ebenso können geringfügige Abweichungen zwischen Andrucken und dem Auflagendruck vorkommen. Solche dem Auftraggeber zumutbaren und technisch nicht vermeidbaren Abweichungen stellen keinen Mangel dar und lösen keine Gewährleistungs-ansprüche des Auftraggebers aus. Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden.

8. Eigentums- und Urheberrecht

Die von uns zur Herstellung der Vertragserzeugnisse eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Filme, Klischees, Lithographien, Druckplatten und Stehplätze bleiben unser Eigentum und werden nicht an den Auftraggeber ausgeliefert. Dies gilt auch, wenn die Herstellung dieser Gegenstände gesondert in Rechnung gestellt wird.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, daß durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter nicht verletzt werden. Der Auftraggeber hat uns von allen Ansprüchen, die Dritte wegen der Verletzung ihrer Rechte gegen uns geltend machen, freizustellen.

9. Datenschutz

Aufgrund unserer Verpflichtung nach §§ 26 und 34 BDSG weisen wir darauf hin, daß Daten über Geschäftsvorfälle innerhalb des Unternehmens an zentraler Stelle verarbeitet werden.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist beiderseits Düsseldorf. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen. Für unsere Vertragsbeziehungen gilt deutsches Recht.

Fassung vom 01. Januar 2023

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